Alte Elektro- sowie Elektronikgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, solche Geräte, egal wie alt, einer getrennten Entsorgung zuzuführen.

Durch die separate Sammlung dieser Geräte sollen die Wiederverwendung bzw. eine Verwertung wertvoller Teile dieser Geräte ermöglicht und negative Folgen für die Umwelt im Rahmen der Entsorgung vermieden werden.

Zur Rückgabe der Altgeräte stehen kostenfreie Sammelstellen zur Verfügung (s. www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen).

Verbraucher sind dafür verantwortlich, vor dem Entsorgen oder der Rückgabe des Geräts ggf. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, zu entfernen sowie auf dem Altgerät gespeicherte Daten zu löschen.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte müssen getrennt vom unsortierten Hausmüll entsorgt werden.