HAPPIEST BABY, INC.
OPEN-SOURCE-INFORMATIONEN
Aktualisiert am 9. November 2020

 

This notice is provided pursuant to the End User License Agreement (the “EULA”). HBI Software may include open source software, which is used and distributed in accordance with the specific license under which the open source software is distributed. While the information contained herein is believed to be complete and accurate, HBI makes no warranty with respect to, and assumes no liability whatsoever in connection with, such information. A list of such open source software and the corresponding license terms is below. 

For inquiries or requests, please contact us at: [email protected] or Happiest Baby, Inc., 3115 South La Cienega Boulevard, Los Angeles, California 90016.

GNU Affero General Public License

Lizenziert gemäß der GNU Affero General Public License, Version 3, die unter https://www.gnu.org/licenses/agpl-3.0.en.html zur Verfügung steht

Bei diesem Programm handelt es sich um eine freie Software: Sie können sie weiterverbreiten und/oder verändern gemäß den Bestimmungen der von der Free Software Foundation veröffentlichten GNU Affero General Public License, entweder Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jegliche später erschienene Version.

Dieses Programm wird verbreitet in der Hoffnung, dass es nützlich ist, aber OHNE IRGENDWELCHE GARANTIEN; auch ohne die stillschweigende Garantie der MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten sind in der GNU Affero General Public License aufgeführt.

Apache

Lizenziert gemäß der Apache-Lizenz, Version 1.0, die unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-1.0 zur Verfügung steht.

Dieses Produkt umfasst Software, die von der Apache Gruppe für eine Nutzung im Rahmen des Apache HTTP Server-Projekts entwickelt wurde (http://www.apache.org/).

DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR VON DER APACHE GROUP ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND DIE APACHE GROUP ODER IHRE MITWIRKENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, BESONDEREN, EXEMPLARISCHEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -LEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNAUSFALL ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) HAFTBAR, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES DURCH VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Apache 2.0

Da diese Datei nach der Apache-Lizenz, Version 2.0 (die „Lizenz“) lizenziert ist, dürfen Sie sie ausschließlich unter Einhaltung der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.

Sofern dies nicht aufgrund von geltendem Recht oder einer schriftlichen Vereinbarung erforderlich ist, wird die gemäß der Lizenz verbreitete Software OHNE MÄNGELGEWÄHR, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, verbreitet. Konsultieren Sie die Lizenz für die spezifische Sprache, in der die Berechtigungen und Einschränkungen im Rahmen der Lizenz geregelt sind.

MIT

Lizenziert gemäß der MIT-Lizenz, die unter https://opensource.org/licenses/MIT

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu arbeiten; dies gilt uneingeschränkt für die Rechte, die Software zu nutzen, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, Unterlizenzen zu vergeben und/oder Kopien der Software zu verkaufen und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen ebenfalls zu gestatten:

Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERBINDLICHKEITEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUS DEN VERTRAGLICHEN BESTIMMUNGEN, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINEM SONSTIGEN RECHTSGRUND RESULTIEREN), DIE SICH AUS DER SOFTWARE, DEREN NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT IM ZUSAMMENHANG STEHEN.

BSD 2-Klausel

Lizenziert gemäß der 2-Klausel-BSD-Lizenz, die unter https://opensource.org/licenses/BSD-2-Clause zur Verfügung steht.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikationen, sind unter Einhaltung der folgenden Bedingungen erlaubt:

  1. Eine Weiterverbreitung des Quellcodes muss den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis, diese Auflistung von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
  2. Eine Weiterverbreitung in Binärform muss in der Dokumentation und/oder in den anderen Materialien, die bei der Verbreitung zur Verfügung gestellt werden, den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis und diese Auflistung von Bedingungen wiedergeben, ebenso wie den folgenden Haftungsausschluss.

DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER MITWIRKENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, BESONDEREN, EXEMPLARISCHEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -LEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNAUSFALL ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) HAFTBAR, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES DURCH VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

BSD 3-Klausel

Lizenziert gemäß der 3-Klausel-BSD-Lizenz, die unter https://opensource.org/licenses/BSD-3-Clause zur Verfügung steht.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikationen, sind unter Einhaltung der folgenden Bedingungen erlaubt:

  1. Eine Weiterverbreitung des Quellcodes muss den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis, diese Auflistung von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
  2. Eine Weiterverbreitung in Binärform muss in der Dokumentation und/oder in den anderen Materialien, die bei der Verbreitung zur Verfügung gestellt werden, den oben aufgeführten Urheberrechtshinweis und diese Auflistung von Bedingungen wiedergeben, ebenso wie den folgenden Haftungsausschluss.
  3. Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung dürfen weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen seiner Mitwirkenden verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu empfehlen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER MITWIRKENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, BESONDEREN, EXEMPLARISCHEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -LEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNAUSFALL ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG) HAFTBAR, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES DURCH VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER ART UND WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

ISC

Lizenziert gemäß der ISC-Lizenz, die unter https://www.isc.org/licenses/ zur Verfügung steht.

Copyright © 2004–2013 von Internet Systems Consortium, Inc. („ISC“)
Copyright © 1995–2003 von Internet Software Consortium

Hiermit wird die Genehmigung erteilt, diese Software für jeden Zweck mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu verändern und/oder zu verbreiten, sofern der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis in allen Kopien aufgeführt werden.

DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND ISC SCHLIESST SÄMTLICHE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AUS, EINGESCHLOSSEN SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IN KEINEM FALL IST ISC HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE BESONDEREN, DIREKTEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDWELCHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNAUSFALL ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUS DEN VERTRAGLICHEN BESTIMMUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINER ANDEREN UNERLAUBTEN HANDLUNG RESULTIEREN, DIE AUFGRUND DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ODER IN VERBINDUNG HIERMIT ENTSTEHEN.

MPL

Diese Quellcodeform unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0., die unter https://www.mozilla.org/en-US/MPL/2.0/ zur Verfügung steht.

Diese Quellcodeform unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Sollte keine Kopie der MPL mit dieser Datei verbreitet worden sein, können Sie unter https://mozilla.org/MPL/2.0 darauf zugreifen.

WTFPL

Lizenziert gemäß der „Do What The Fuck You Want To Public License“ (WTFPL), die unter http://www.wtfpl.net/about/ zur Verfügung steht.

Version 2, December 2004

Copyright (C) 2004 Sam Hocevar <[email protected]>

Jeder ist berechtigt, dieses Lizenzdokument zu kopieren und exakte oder modifizierte Kopien des Dokuments zu verbreiten, und es dürfen Änderungen an diesem Dokument vorgenommen werden, sofern der Name geändert wird.

DO WHAT THE FUCK YOU WANT TO PUBLIC LICENSE – BEDINGUNGEN FÜR DAS KOPIEREN, VERBREITEN UND MODIFIZIEREN

  1. TUN Sie einfach, WAS SIE WOLLEN.

AFL V2.1

Lizenziert gemäß der Academic Free-Lizenz, Version 2.1, die unter https://spdx.org/licenses/AFL-2.1.html zur Verfügung steht.

1) Vergabe einer Urheberrechtslizenz. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unbefristete, unterlizenzierbare Lizenz für die folgenden Tätigkeiten:

a) das Originalwerk als Kopie zu reproduzieren;
b) auf Grundlage des Originalwerks abgeleitete Werke („abgeleitete Werke“) zu erstellen;
c) Kopien des Original- und abgeleiteten Werks in der Öffentlichkeit zu verbreiten;
d) das Originalwerk öffentlich vorzustellen; und
e) das Originalwerk öffentlich auszustellen.

    2) Vergabe einer Patentlizenz. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unbefristete, unterlizenzierbare Lizenz gemäß den Patentansprüchen, die Eigentum des Lizenzgebers sind oder von ihm kontrolliert werden und die in dem vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Originalwerk verkörpert sind, um das Originalwerk und die abgeleiteten Werke zu erstellen, zu nutzen, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten.

    3) Vergabe einer Quellcode-Lizenz. Der Begriff „Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form des Originalwerks für die Durchführung von Änderungen an diesem Werk und sämtliche zur Verfügung stehenden Dokumentationen, in denen beschrieben wird, wie das Originalwerk modifiziert werden kann. Der Lizenzgeber stimmt hiermit zu, eine maschinenlesbare Kopie des Quellcodes des Originalwerks zusammen mit jeder Kopie des Originalwerks, die er verbreitet, zur Verfügung zu stellen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dieser Verpflichtung zu genügen, indem er eine maschinenlesbare Kopie des Quellcodes in einem Informationsspeicher ablegt, der in angemessener Weise so arrangiert ist, dass Sie kostengünstig und bequem darauf zugreifen können, solange der Lizenzgeber das Originalwerk verbreitet, und indem er die Adresse dieses Informationsspeichers in einem Hinweis unmittelbar nach dem für das Originalwerk geltenden Urheberrechtsvermerk veröffentlicht.

    4) Ausschlüsse von der Lizenzvergabe. Weder der Name des Lizenzgebers noch die Namen irgendwelcher Mitwirkenden an dem Originalwerk noch irgendwelche ihrer Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers verwendet werden, um vom Originalwerk abgeleitete Produkte zu empfehlen oder zu bewerben. Keine Bestimmungen dieser Lizenz können so ausgelegt werden, dass sie Rechte an Warenzeichen, Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder an irgendwelchem anderen geistigen Eigentum des Lizenzgebers verleihen, sofern dies im vorliegenden Vertrag nicht ausdrücklich festgehalten ist. Es wird keine Patentlizenz vergeben für die Herstellung, Nutzung, den Verkauf oder das Anbieten zum Verkauf von Ausführungsformen jeglicher Patentansprüche mit Ausnahme der in Abschnitt 2 aufgeführten lizenzierten Ansprüche. Keinerlei Rechte an den Warenzeichen des Lizenzgebers werden verliehen, auch wenn solche Zeichen in dem Originalwerk enthalten sind. Keine Bestimmung dieser Lizenz kann so ausgelegt werden, dass es dem Lizenzgeber untersagt ist, jegliche Originalwerke, zu deren Lizenzierung der Lizenzgeber andernfalls berechtigt wäre, zu anderen Bedingungen als in dieser Lizenz zu lizenzieren.

    5) Dieser Abschnitt wird absichtlich ausgelassen.

    6) Anerkennung der Urheberschaft. Im Quellcode sämtlicher abgeleiteter Werke, die Sie erstellen, sind sämtliche Urheberrechts-, Patent- oder Markenzeichenvermerke aus dem Quellcode des Originalwerks zu übernehmen, ebenso wie sämtliche Lizenzierungshinweise und beschreibenden Texte, die in der vorliegenden Vereinbarung als „Urheberbezeichnung“ bezeichnet sind. Sie müssen dafür sorgen, dass der Quellcode für jegliche von Ihnen erstellte abgeleiteten Werk eine auffällige, angemessen arrangierte „Urheberbezeichnung“ enthält, die die Empfänger darüber informiert, dass Sie das Originalwerk modifiziert haben.

    7) Herkunftsgarantie und Haftungsausschluss. Der Lizenzgeber garantiert, dass das Urheberrecht in und an dem Originalwerk sowie die im vorliegenden Dokument vom Lizenzgeber vergebenen Patentrechte Eigentum des Lizenzgebers sind oder Ihnen gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz mit der Genehmigung des/r Mitwirkenden an diesen Urheber- und Patentrechten unterlizenziert wird. Sofern dies nicht in dem unmittelbar vorstehenden Satz ausdrücklich aufgeführt ist, wird das Originalwerk gemäß dieser Lizenz OHNE MÄNGELGEWÄHR und OHNE GARANTIEN zur Verfügung gestellt, weder ausdrücklich noch stillschweigend, eingeschlossen ohne Einschränkung Garantien der NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT DES ORIGINALWERKS TRAGEN SIE. Dieser HAFTUNGSAUSSCHLUSS stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Lizenz dar. Keinerlei Lizenz an dem Originalwerk wird durch die vorliegende Vereinbarung verliehen außer im Rahmen dieses Haftungsausschlusses.

    8) Haftungsbegrenzung. Unter keinen Umständen und nach keiner Rechtstheorie ist der Lizenzgeber wegen unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), vertraglicher Bestimmungen oder anderweitig gegenüber irgendeiner Person haftbar für irgendwelche direkten, indirekten, besonderen, zufälligen oder Folgeschäden irgendwelcher Art, die aus dieser Lizenz oder der Nutzung des Originalwerks resultieren, einschließlich, ohne Einschränkung Schadenersatz für den Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Tod oder Körperverletzung, die aus der Fahrlässigkeit des Lizenzgebers resultieren in dem Umfang, wie solche Begrenzungen durch geltendes Recht untersagt sind. In einigen Gerichtsbarkeiten ist der Ausschluss oder die Begrenzung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig, sodass dieser Ausschluss und diese Begrenzung eventuell nicht auf Ihre Person zutreffen.

    9) Annahme und Beendigung. Wenn Sie Kopien des Originalwerkes oder eines abgeleiteten Werkes verbreiten, haben Sie unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die ausdrückliche Zustimmung der Empfänger zu den Bedingungen dieser Lizenz einzuholen. Ausschließlich die vorliegende Lizenz (oder eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen) verleiht Ihnen das Recht, abgeleitete Werke auf Grundlage des Originalwerks zu erstellen und jegliche der in Abschnitt 1 des vorliegenden Dokuments verliehenen Rechte auszuüben, und jeglicher Versuch, der nicht auf Grundlage der Bestimmungen dieser Lizenz (oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen) erfolgt, ist durch das US-amerikanische Urheberrecht, die entsprechenden Gesetze in anderen Ländern und internationale Abkommen ausdrücklich untersagt. Daher gilt die Ausübung irgendwelcher Rechte, die Ihnen in Abschnitt 1 der vorliegenden Bestimmungen verliehen werden, als Annahme dieser Lizenz und all ihrer Bestimmungen und Bedingungen.

    10) Beendigung aufgrund einer Patentklage. Diese Lizenz endet automatisch und Sie können keine der Rechte mehr ausüben, die Ihnen durch diese Lizenz verliehen wurden, ab dem Datum, an dem Sie ein Verfahren einleiten, eingeschlossen Wider- oder Gegenklage, gegen den Lizenzgeber oder jeglichen Lizenznehmer, mit der Behauptung, dass das Originalwerk gegen ein Patent verstoße. Diese Bestimmung zur Beendigung gilt nicht für Verfahren, bei denen es um Patentverstöße gegen Kombinationen des Originalwerks mit anderer Soft- oder Hardware geht.

    11) Gerichtsstand und anwendbares Recht. Jegliche Verfahren oder Klagen in Bezug auf diese Lizenz können ausschließlich bei den Gerichten eingereicht werden, in deren Zuständigkeitsbereich der Lizenzgeber seinen Wohnsitz hat oder seiner hauptsächlichen Geschäftstätigkeit nachgeht, und gemäß den Gesetzen dieses Zuständigkeitsbereichs unter Ausschluss der Kollisionsbestimmungen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Nutzung des Originalwerks außerhalb des Umfangs dieser Lizenz oder nach ihrer Beendigung unterliegt den Anforderungen und Sanktionen des US-amerikanischen Urheberrechts (U.S. Copyright Act) 17 U.S.C. § 101 ff., den entsprechenden Gesetzen in anderen Ländern und internationalen Abkommen. Dieser Abschnitt bleibt auch nach Beendigung der Lizenz gültig.

    12) Anwaltsgebühren. Bei jedem Verfahren zur Durchsetzung der Bestimmungen dieser Lizenz oder von Schadensersatz im Rahmen dieser Lizenz ist die obsiegende Partei zur Erstattung ihrer Kosten und Aufwände berechtigt, eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und in Verbindung mit solch einem Verfahren getätigte Ausgaben, eingeschlossen die Rechtsmittel im Rahmen eines solchen Verfahrens. Dieser Abschnitt bleibt auch nach der Beendigung der Lizenz gültig.

    13) Verschiedenes. Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zum Gegenstand dieser Vereinbarung dar. Sollte eine der Bestimmungen dieser Lizenz für nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird eine solche Bestimmung lediglich insoweit geändert, dass sie durchsetzbar wird.

    14) Definition des Personalpronomens „Sie“ im Rahmen dieser Lizenz. In der gesamten Lizenz bezieht sich das Personalpronomen „Sie“ auf eine natürliche oder juristische Person, die Rechte gemäß der Bestimmungen dieser Lizenz ausübt und sämtliche dieser Bestimmungen einhält. Bei juristischen Personen umfasst „Sie“ jegliche Einheit, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder gemeinsam mit Ihnen kontrolliert wird. Für die Zwecke dieser Definition bezeichnet „Kontrolle“ (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu steuern, sei es aufgrund von vertraglichen Bestimmungen oder auf andere Weise, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der umlaufenden Aktien, oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einer solchen Einheit.

    15) Nutzungsrechte. Sie können das Originalwerk auf sämtliche Arten nutzen, die nicht anderweitig durch diese Lizenz oder das Gesetz beschränkt sind oder Bedingungen unterliegen, und der Lizenzgeber erklärt, diese Nutzung nicht zu beeinträchtigen und für eine solche Nutzung durch Ihre Person nicht verantwortlich zu sein.

    Diese Lizenz unterliegt dem Urheberrecht (C) 2003–2004 Lawrence E. Rosen. Alle Rechte vorbehalten.

    Hiermit werden die unveränderte Vervielfältigung und Verbreitung dieser Lizenz genehmigt. Diese Lizenz darf nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers geändert werden.

    Artistic License 2.0

    Lizenziert gemäß der Artistic License 2.0, die unter https://opensource.org/licenses/Artistic-2.0 zur Verfügung steht.

    Copyright (c) 2000–2006, The Perl Foundation.

    Jeder ist berechtigt, dieses Lizenzdokument zu kopieren und exakte Kopien des Dokuments zu verbreiten, es dürfen jedoch keine Änderungen an diesem Dokument vorgenommen werden.

    Präambel

    In dieser Lizenz werden die Bestimmungen aufgeführt, zu denen ein bestimmtes freies Software-Paket kopiert, geändert, verbreitet und/oder weiterverbreitet werden darf. Ziel ist es, dass der Urheberrechtsinhaber etwas künstlerische Kontrolle über die Entwicklung dieses Pakets behält und es gleichzeitig als freie und Open-Source-Software verfügbar bleibt.

    Sie können jederzeit Vereinbarungen zu einem bestimmten Paket gänzlich außerhalb dieser Lizenz direkt mit dem Urheberrechtsinhaber treffen. Wenn die Bestimmungen dieser Lizenz die vollständige Nutzung, wie Sie sie für das Paket vorschlagen, nicht zulassen, sollten Sie sich mit dem Urheberrechtsinhaber in Verbindung setzen und eine andere Lizenzvereinbarung treffen.

    Begriffsbestimmungen

    „Urheberrechtsinhaber“ bezeichnet die Person(en) oder das/die Unternehmen, die im Urheberrechtsvermerk für das gesamte Paket aufgeführt sind.

    „Mitwirkende“ bezeichnet sämtliche Parteien, die in Übereinstimmung mit den Prozessen des Urheberrechtsinhabers an dem Code mitgearbeitet oder anderes Material zum Paket beigetragen haben.

    „Sie“ und „Ihr“ bezeichnet jegliche Personen, die das Paket kopieren, verbreiten oder modifizieren möchten.

    „Paket“ bezeichnet eine Sammlung von Dateien, die durch den Urheberrechtsinhaber verbreitet werden, sowie abgeleitete Versionen dieser Sammlung und/oder dieser Dateien. Ein bestimmtes Paket kann entweder aus einer Standard- oder einer modifizierten Version bestehen.

    „Verbreiten“ bezeichnet die Bereitstellung einer Kopie des Pakets oder die Verschaffung des Zugriffs für eine andere Person oder im Falle eines Unternehmens oder einer Organisation für andere Personen außerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation.

    „Vertriebsgebühr“ bezeichnet jegliche Gebühr, die Sie anderen Parteien für die Verbreitung dieses Pakets oder für Support in Bezug auf dieses Paket in Rechnung stellen. Der Begriff steht nicht für Lizenzgebühren.

    „Standardversion“ bezeichnet das Paket, wenn es nicht oder ausschließlich so modifiziert wurde, wie es der Urheberrechtsinhaber ausdrücklich angefordert hat.

    „Modifizierte Version“ bezeichnet das Paket, wenn es modifiziert wurde und solche Änderungen nicht ausdrücklich durch den Urheberrechtsinhaber angefordert wurden.

    „Originallizenz“ bezeichnet diese Artistic License, wie Sie mit der Standardversion des Pakets verbreitet wird, in der aktuellen Version und die in Zukunft von der The Perl Foundation vorgenommen Änderungen.

    „Quellformat“ bezeichnet den Quellcode, die Dokumentationsquelle und die Konfigurationsdateien für das Paket.

    „Kompilierte Form“ bezeichnet den kompilierten Byte-, Objekt- oder Binärcode oder jede andere Form, die aus einer mechanischen Transformation oder Übersetzung der Quellform resultiert.

    Nutzungserlaubnis und Modifikation ohne Verbreitung

    (1) Sie dürfen die Standardversion nutzen und modifizierte Versionen für sämtliche Zwecke uneingeschränkt erstellen und nutzen, solange Sie die modifizierte Version nicht verbreiten.

    Erlaubnis für die Weiterverbreitung der Standardversion

    (2) Sie dürfen exakte Kopien des Quellformats der Standardversion dieses Pakets über jedes Medium uneingeschränkt verbreiten, entweder kostenlos oder gegen eine Vertriebsgebühr, sofern Sie sämtliche der Original-Urheberrechtsvermerke und damit in Verbindung stehende Ausschlüsse duplizieren. Solche exakten Kopien können nach Ihrem Ermessen eine kompilierte Form des Pakets enthalten.

    (3) Sie können sämtliche Fehlerbehebungen, Änderungen der Portabilität und andere durch den Urheberrechtsinhaber zur Verfügung gestellten Modifikationen anwenden. Das daraus resultierende Paket gilt weiterhin als Standardversion und unterliegt somit der Originallizenz.

    Verbreitung der modifizierten Version des Pakets als Quelle

    (4) Sie können Ihre modifizierte Version als Quelle verbreiten (entweder kostenlos oder gegen eine Vertriebsgebühr und mit oder ohne eine kompilierte Form der modifizierten Version), sofern Sie klar dokumentieren, auf welche Art sie von der Standardversion abweicht, eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf die Dokumentation sämtlicher Nicht-Standard-Funktionen, ausführbaren Programme oder Module und sofern Sie mindestens EINE der folgenden Maßnahmen durchführen:

    (a) dem Urheberrechtsinhaber der Standardversion die modifizierte Version gemäß der Originallizenz zur Verfügung stellen, damit der Urheberrechtsinhaber Ihre Modifikationen in die Standardversion aufnehmen kann.
    (b) dafür sorgen, dass die Installation Ihrer modifizierten Version den Nutzer nicht davon abhält, die Standardversion zu installieren oder zu nutzen. Zudem muss der Name der modifizierten Version vom Namen der Standardversion abweichen.
    (c) es jedem, der eine Kopie der modifizierten Version erhält, ermöglichen, das Quellformat der modifizierten Version anderen zur Verfügung zu stellen gemäß
    (i) der Originallizenz oder
    (ii) einer Lizenz, die es dem Lizenznehmer erlaubt, die modifizierte Version frei zu kopieren, zu modifizieren und weiterzuverbreiten zu den gleichen Lizenzbedingungen, die für die Kopie gelten, die der Lizenznehmer erhalten hat. Zusätzlich gibt diese Lizenz vor, dass das Quellformat der modifizierten Version und sämtlicher Werke, die hiervon abgeleitet sind, frei verfügbar sein muss, da Lizenzgebühren untersagt, aber Vertriebsgebühren zulässig sind.

    Verbreitung von kompilierten Formen der Standardversion oder modifizierter Versionen ohne die Quelle

    (5) Sie dürfen kompilierte Formen der Standardversion ohne die Quelle verbreiten, sofern Sie vollständige Anweisungen zur Verfügung stellen, wie die Quelle der Standardversion erhältlich ist. Solche Anweisungen müssen zum Zeitpunkt der Verbreitung korrekt sein. Sollten solche Anweisungen während des Zeitraums, indem Sie diese verbreiten, ungültig werden, müssen Sie auf Anfrage neue Anweisungen geben oder die weitere Verbreitung einstellen. Wenn Sie gültige Anweisungen geben oder die Verbreitung innerhalb von 30 Tagen beenden, nachdem Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass die Anweisungen ungültig sind, verwirken Sie keines Ihrer Rechte gemäß dieser Lizenz.

    (6) Sie können eine modifizierte Version in kompilierter Form ohne die Quelle verbreiten, sofern Sie Abschnitt 4 in Bezug auf die Quelle der modifizierten Version einhalten.

    Aggregieren oder Verknüpfen des Pakets

    (7) Sie können das Paket (sowohl die Standard- als auch die modifizierte Version) mit anderen Paketen aggregieren und das daraus entstandene aggregierte Paket verbreiten, sofern Sie keine Lizenzgebühr für das Paket verlangen. Vertriebsgebühren sind zulässig, ebenso wie Lizenzgebühren für andere Komponenten aus dem aggregierten Paket. Die Bestimmungen dieser Lizenz gelten für die Nutzung und Verbreitung der Standard- oder modifizierten Version, wie sie in dem aggregierten Paket enthalten ist.

    (8) Sie dürfen die modifizierte und Standardversion mit anderen Werken verknüpfen, um das Paket in ein größeres eigenes Werk einzubetten oder eigenständige Binär- oder Bytecode-Versionen von im Paket enthaltenen Anwendungen zu erstellen, und das Ergebnis ohne Einschränkung verbreiten, sofern das Ergebnis keine direkte Schnittstelle zum Paket bietet.

    Elemente, die nicht als Teil einer modifizierten Version gelten

    (9) Bei Werken (eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf Module und Skripte), für die das Paket lediglich erweitert oder genutzt wird, entsteht hieraus nicht eine modifizierte Version. Zusätzlich gelten solche Werke nicht als Teile des Pakets selbst und unterliegen nicht den Bestimmungen dieser Lizenz.

    Allgemeine Bestimmungen

    (10) Jegliche Nutzung, Modifizierung und Verbreitung der Standard- oder modifizierten Version unterliegen dieser Artistic License. Durch die Nutzung, Modifikation oder Verbreitung des Pakets stimmen Sie dieser Lizenz zu. Wenn Sie dieser Lizenz nicht zustimmen, dürfen Sie das Paket nicht nutzen, modifizieren oder verbreiten.

    (11) Wenn Ihre modifizierte Version von einer modifizierten Version abgeleitet wurde, die von einer anderen Person erstellt wurde, sind Sie trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre modifizierte Version den Anforderungen dieser Lizenz entspricht.

    (12) Diese Lizenz verleiht Ihnen nicht das Recht, irgendwelche Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen oder Logos des Urheberrechtsinhabers zu nutzen.

    (13) Diese Lizenz umfasst die nicht-exklusive, weltweite, kostenlose Patentlizenz, das Paket zu erstellen, erstellt zu haben, zu nutzen, zum Kauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übermitteln, im Hinblick auf jegliche durch den Urheberrechtsinhaber zu lizenzierenden Patentansprüche, die notwendigerweise durch das Paket verletzt werden. Wenn Sie gegen irgendeine Partei einen Patentrechtsstreit (eingeschlossen Wider- oder Gegenklage) mit der Behauptung einreichen, dass das Paket eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, dann endet diese Artistic License für Sie an dem Datum, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

    (14) Haftungsausschluss: DAS PAKET WIRD VOM URHEBERRECHTSINHABER UND DEN MITWIRKENDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER WERDEN IN DEM GEMÄSS DEN VOR ORT GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. SOFERN KEINE ANDERWEITIGEN GESETZLICHEN VORGABEN BESTEHEN, IST KEINER DER URHEBERRECHTSINHABER ODER MITWIRKENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR, DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DES PAKETS ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

    Eclipse

    Lizenziert gemäß der Eclipse Public License – Version 1.0, die unter https://www.eclipse.org/legal/epl-v10.html zur Verfügung steht.

    DAS DAZUGEHÖRIGE PROGRAMM WIRD GEMÄSS DER BESTIMMUNGEN DER ECLIPSE PUBLIC LICENSE GEWÄHRT („VEREINBARUNG“). JEGLICHE NUTZUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS GILT ALS ANNAHME DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER.

    1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

    „Beitrag“ bezeichnet:

    a) im Falle des ursprünglichen Mitwirkenden den ursprünglichen Code und die Dokumentation, die gemäß dieser Vereinbarung verbreitet werden, und
    b) im Falle jedes folgenden Mitwirkenden:
    i) Änderungen am Programm und
    ii) Zusätze zum Programm;

      wenn solche Änderungen und/oder Zusätze zum Programm von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und durch ihn verbreitet werden. Ein Beitrag ‚stammt‘ von einem Mitwirkenden, wenn er von dem Mitwirkenden selbst oder jemanden, der im Namen des Mitwirkenden handelt, dem Programm hinzugefügt wurde. Nicht als Beiträge gelten Zusätze zum Programm, die: (i) separate Softwaremodule darstellen, die zusammen mit dem Programm gemäß einer eigenen Lizenzvereinbarung verbreitet werden, und (ii) keine abgeleiteten Werke des Programms sind.

      „Mitwirkender“ bezeichnet jegliche Person oder Einheit, die das Programm verbreitet.

      „Lizenzierte Patente“ bezeichnen Patentansprüche, die durch einen Mitwirkenden zu lizenzieren sind und notwendigerweise durch die Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden.

      „Programm“ bezeichnet die Beträge, die in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verbreitet werden.

      „Empfänger“ bezeichnet jegliche Personen, die das Programm gemäß dieser Vereinbarung erhalten eingeschlossen sämtliche Mitwirkende.

      1. VERLEIHEN VON RECHTEN
        a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilt jeder Mitwirkende hiermit dem Empfänger eine nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz für die Reproduktion und die Erstellung von abgeleiteten Werken sowie für die öffentliche Ausstellung, öffentliche Vorführung, Verbreitung und Unterlizenzierung des Beitrags eines solchen Mitwirkenden, sofern vorhanden, und solcher abgeleiteter Werke in Quellcode- und Objektcodeform.
        b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilt jeder Mitwirkende hiermit dem Empfänger eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz gemäß der lizenzierten Patente zur Herstellung, Nutzung, dem Verkauf, dem Anbieten zum Verkauf, zum Import oder der anderweitigen Übertragung des Beitrags eines solchen Mitwirkenden, falls vorhanden, in Quellcode- und Objektcodeform. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mitwirkende den Beitrag hinzufügt, dies dazu führt, dass diese Kombination den lizenzierten Patenten unterliegt. Die Patentlizenz gilt nicht für irgendwelche anderen Kombinationen, die den Beitrag einschließen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird keinerlei Hardware per se lizenziert.
        c) Der Empfänger nimmt zur Kenntnis, dass keiner der Mitwirkenden gewährleistet, dass dieses Programm nicht gegen Patent- oder andere Rechte geistigen Eigentums jeglicher anderen Einheit verstößt, obwohl jeder Mitwirkende die Lizenz an seinen hierin aufgeführten Beiträgen erteilt. Jeder Mitwirkende schließt jegliche Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche aus, die von jeglichen anderen Einheiten auf Grundlage eines Verstoßes gegen Rechte geistigen Eigentums oder anderweitig vorgebracht werden. Als Bedingung für die Ausübung der Rechte und Lizenzen, die im Rahmen dieser Lizenz erteilt werden, übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung dafür, sämtliche anderen erforderlichen Rechte geistigen Eigentums zu sichern, sofern vorhanden. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz einer dritten Partei erforderlich ist, damit der Empfänger das Programm verbreiten darf, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz zu erwerben, bevor er das Programm verbreitet.
        d) Jeder Mitwirkende bestätigt, dass die Urheberrechte für seinen Beitrag, falls vorhanden, ausreichen um die in dieser Vereinbarung aufgeführte Urheberrechtslizenz zu vergeben.
      3. VORAUSSETZUNGEN

        Ein Mitwirkender kann sich entscheiden, das Programm im Objektcodeform gemäß einer eigenen Lizenzvereinbarung zu verbreiten, unter der Voraussetzung, dass:

        a) diese nicht gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt; und
        b) diese Lizenzvereinbarung:
        i) effektiv im Namen aller Mitwirkenden sämtliche ausdrücklichen und stillschweigenden Garantien und Bedingungen ausschließt, eingeschlossen Garantien oder Bedingungen in Bezug auf Eigentumsvorbehalte und Nichtverletzung von Rechten Dritter und stillschweigende Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck;
        ii) effektiv im Namen aller Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden ausschließt, eingeschlossen direkte, indirekte, besondere, zufällige und Folgeschäden, wie zum Beispiel Gewinnausfall;
        iii) darauf verweist, dass sämtliche Bestimmungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, ausschließlich von diesem Mitwirkenden angeboten werden und von keiner anderen Partei; und
        iv) darauf verweist, dass der Quellcode für das Programm bei dem Mitwirkenden erhältlich ist, und die Lizenznehmer informiert, wie sie ihn auf vernünftige Art und Weise auf oder durch ein Medium erhalten können, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.

        Wenn das Programm in Quellcode-Form zur Verfügung gestellt wird:

        a) muss es gemäß der vorliegenden Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden; und
        b) eine Kopie dieser Vereinbarung muss jeder Kopie dieses Programms hinzugefügt werden.

        Mitwirkenden ist es untersagt, jegliche in dem Programm enthaltenen Urheberrechtsvermerke zu entfernen oder zu verändern.

        Jeder Mitwirkende muss als Urheber seines Beitrags erkennbar sein, sofern vorhanden, auf solche Art und Weise, dass spätere Empfänger den Urheber des Beitrags einfach identifizieren können.

        1. KOMMERZIELLE VERBREITUNG

        Gewerbliche Software-Händler können bestimmte Verantwortlichkeiten gegenüber Endbenutzern, Geschäftspartnern usw. übernehmen. Diese Lizenz ist dazu gedacht, die kommerzielle Nutzung des Programms zu vereinfachen. Ein Mitwirkender, der dieses Programm in einem kommerziellen Produktangebot aufnimmt, sollte dies daher auf solche Art und Weise vornehmen, dass keine potentielle Haftung für andere Mitwirkende entsteht. Sollte ein Mitwirkender dieses Programm in einem kommerziellen Produktangebot aufnehmen, so stimmt dieser Mitwirkende („kommerzieller Mitwirkende“) hiermit zu, sämtliche anderen Mitwirkenden („geschädigter Mitwirkender“) gegen jegliche Verluste, Schäden und Kosten (gemeinsam „Verluste“) aus Ansprüchen, Rechtsklagen und anderen rechtlichen Verfahren, die von einer dritten Partei gegen den geschädigten Mitwirkenden eingereicht werden, zu verteidigen und schadlos zu halten, in dem Umfang, in dem diese durch Handlungen oder Unterlassungen des kommerziellen Mitwirkenden in Verbindung mit seiner Verbreitung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot entstehen. Die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt gelten nicht für jegliche Ansprüche oder Verluste in Bezug auf irgendwelche tatsächlichen oder angeblichen Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums. Zur Qualifikation muss ein geschädigter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden die Kontrolle bei der Verteidigung und bei jeglichen damit in Verbindung stehenden Beilegungsverhandlungen überlassen und dabei mit ihm kooperieren.

        Zum Beispiel könnte der Mitwirkende das Programm in ein kommerzielles Produktangebot aufnehmen, Produkt X. Dieser Mitwirkende ist nun ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser kommerzielle Mitwirkende im Anschluss Leistungsmerkmale gewährleistet oder Garantien in Bezug auf Produkt X gibt, so unterliegen diese Leistungsmerkmale und Garantien der alleinigen Verantwortung des kommerziellen Mitwirkenden. Gemäß diesem Abschnitt müsste der kommerzielle Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden in Bezug auf diese Leistungsmerkmale und Garantien verteidigen und falls ein Gericht anordnen würde, dass ein anderer Mitwirkender daher Schadenersatz zu leisten hat, so hätte der kommerzielle Mitwirkende diese Schäden zu begleichen.

        1. KEINE GEWÄHRLEISTUNG

        SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGEHALTEN, WIRD DAS PROGRAMM OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF EIGENTUMSVORBEHALTE, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und Verbreitung des Programms zu bestimmen und übernimmt sämtliche Risiken in Verbindung mit der Ausübung seiner Rechte gemäß dieser Vereinbarung, eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, die Einhaltung geltender Gesetze, Schäden oder Verlust von Daten, Programmen oder Ausrüstung sowie mangelnde Verfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.

        1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

        SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGEHALTEN, HAFTEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH UND UNEINGESCHRÄNKT GEWINNAUSFALL), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUFGRUND VON VERTRAGLICHEN BESTIMMUNGEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS VERLIEHENEN RECHTE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

        1. ALLGEMEINES

        Sollte irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ohne weitere Handlungen durch die Parteien dieser Vereinbarung wird solch eine Bestimmung lediglich in dem minimal erforderlichen Umfang geändert, damit sie gültig und durchsetzbar wird.

        Wenn der Empfänger einen Patentrechtsstreit gegen eine Einheit (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengt, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Soft- oder Hardware) das/die Patent(e) des Empfängers verletze, so enden die gemäß Abschnitt 2 (b) verliehenen Rechte des Empfängers mit dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.

        Sämtliche Rechte des Empfängers gemäß dieser Vereinbarung gehen zu Ende, wenn er die wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarungen nicht einhält und solche Unterlassungen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums heilt, nachdem er über die mangelnde Einhaltung Kenntnis erlangt hat. Wenn sämtliche Rechte des Empfängers gemäß dieser Vereinbarung zu Ende gehen, stimmt der Empfänger zu, die Nutzung und Verbreitung des Programms einzustellen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist. Jedoch bestehen die Verpflichtungen des Empfängers gemäß dieser Vereinbarung und sämtlicher Lizenzen, die der Empfänger in Bezug auf das Programm vergeben hat, weiterhin und überdauern.

        Es ist jedermann erlaubt, diese Vereinbarung zu kopieren und zu verbreiten, um jedoch Abweichungen zu vermeiden, unterliegt die Vereinbarung dem Urheberrecht und darf ausschließlich auf folgende Art und Weise modifiziert werden. Der Vertragsverwalter behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand außer dem Vertragsverwalter hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der ursprüngliche Vertragsverwalter. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung für die Funktion des Vertragsverwalters an eine geeignete separate Einheit übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine unterscheidbare Versionsnummer. Das Programm (einschließlich der Beiträge) darf immer in Abhängigkeit von der Version der Vereinbarung, gemäß der es empfangen wurde, verbreitet werden. Darüber hinaus kann sich der Mitwirkende nach der Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung dafür entscheiden, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) gemäß der neuen Version zu verbreiten. Sofern nicht ausdrücklich in den obenstehenden Abschnitten 2 (a) und 2 (b) angegeben, erhält der Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Rechte oder Lizenzen am geistigen Eigentum irgendeines Mitwirkenden, weder ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig. Alle Rechte an dem Programm, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung verliehen werden, bleiben vorbehalten.

        Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates New York und den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Partei dieser Vereinbarung leitet später als ein Jahr, nachdem der Grund für das Verfahren aufkam, ein Rechtsverfahren gemäß dieser Vereinbarung ein. Sämtliche Parteien verzichten auf ihr Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in einem daraus resultierenden Rechtsstreit.

        MongoDB

        Lizenziert gemäß der GNU Affero General Public License, Version 3, die unter https://www.gnu.org/licenses/agpl-3.0.en.html zur Verfügung steht

        Elasticsearch

        Lizenziert gemäß der Apache-Lizenz 2.0, die unter http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 zur Verfügung steht, wie oben aufgeführt.

        Docker

        Lizenziert gemäß der Apache-Lizenz 2.0, die unter http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 zur Verfügung steht, wie oben aufgeführt.

        Jenkins

        Lizenziert gemäß der MIT-Lizenz, die unter https://opensource.org/licenses/MIT zur Verfügung steht.